VB A6; A25 S. 2; M3 S. 2). Die Heilbehandlungen nach dem Unfall erschöpften sich in einer Physiotherapie und der Einnahme von Analgetika bzw. der Anwendung einer Salbe; Arztkonsultationen fanden, nachdem der Beschwerdeführerin am 4. August 2022 nochmals eine Verordnung für Physiotherapie ausgestellt worden war, (bis am 19. Juni 2023 [vgl. VB 10]) keine mehr statt und waren nach Lage der Akten auch keine mehr vorgesehen (vgl. VB M1-M10; M16).