Bein habe die Hausärztin die Beschwerdeführerin am 20. September 2023 an das Wirbelsäulenzentrum der Klinik E._____ überwiesen (vgl. M11). Eine Konsultation habe dort aber bisher nicht stattgefunden, hingegen sei die Beschwerdeführerin am 27. Oktober 2023 in der Rheumaklinik der Klinik E._____ untersucht worden. Deren Bericht sei lediglich zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin seit dem Unfallereignis über diese erwähnten Schmerzen und die neuen Missempfindungen (Lippe, Arm rechts, gelegentlich auch Bein) klage (vgl. M14 & 15). Wesentliche neue Befunde habe die klinische Untersuchung nicht ergeben.