Bildgebend hätten sich jedoch an der Halswirbelsäule eine degenerative Veränderung auf Höhe C5/6 (leichte Bandscheibenprotrusion), ein vorbestehender, alter kleiner Abriss eines Spondylophyten am Wirbelkörper C6 und ebenfalls auf dieser Höhe zwei punktförmige dorsale Myelopathien gezeigt, welche neurologischerseits weder anamnestisch noch aufgrund des normalen neurologischen Untersuchungsbefundes zu erklären gewesen seien. Weitere fachärztliche Kontrolluntersuchungen hätten in der Folge nicht stattgefunden, und die Beschwerdeführerin habe auch ihre Hausärztin lediglich noch am 4. August 2022 zum Ausstellen einer Physiotherapieverordnung konsultiert (VB M17 S. 11).