Ebenso sei die Prämienverbilligung für die Jahre 2011 bis 2014 anhand der tatsächlichen damaligen Einkommensverhältnisse neu zu berechnen und die Prämienverbilligung rückwirkend auszurichten. 4. Es sei künftig sicherzustellen, dass Nachkontrollen der Prämienverbilligung nicht ausschliesslich zugunsten der SVA erfolgen, sondern auch im Falle einer ursprünglichen Ablehnung durchgeführt werden. Dabei sei eine allfällige Anspruchsberechtigung rückwirkend festzustellen und die entsprechende Prämienverbilligung dem Versicherungsnehmer auszurichten."