3.3. Mit E-Mail vom 12. November 2024 liess der Geschäftsführer der B._____ GmbH der Unia Arbeitslosenkasse Wohlen verschiedene Dokumente zukommen (VB 191). Daraus geht hervor, dass die Beschwerdeführerin betreffend ihr Einzelunternehmen "Firma D._____" am 27. Juni 2024 mit der B._____ GmbH einen als Dienstleistungsvertrag bezeichneten Vertrag abschloss. Die Beschwerdeführerin verpflichtete sich darin gegenüber der B._____ GmbH, den Titel CSO zu tragen, verantwortlich für das Onboarding der Kunden und für Sales und Kundenbetreuung sowie zuständig für die strategische Definition des Unternehmens zu sein. Die B._____ GmbH verpflichtete sich im Gegenzug, eine "Vergütung" von monatlich