3.2. Im prozessorientierten Beratungsprotokoll hielt die zuständige Personalberaterin des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums (RAV) am 7. Oktober 2024 fest, dass die Beschwerdeführerin sie über deren Geschäftsidee eines Online-Marketing-Unternehmens informiert habe. Die Beschwerdeführerin wurde gemäss dem fraglichen Protokolleintrag durch die Personalberaterin darüber informiert, dass sie alle generierten Einnahmen sowie die Gründung des Unternehmens der Arbeitslosenkasse zu deklarieren habe. -5-