Die Frage, ob sie eine selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt habe, bejahte sie ebenfalls und gab an, dies vom 1. bis 31. August 2024 getan zu haben (VB 79). Im Formular "Angaben der versicherten Person für den Monat September 2024" beantwortete die Beschwerdeführerin die Frage, ob sie eine selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt habe, mit "Nein" (VB 81). Im Formular "Angaben der versicherten Person für den Monat Oktober 2024" bejahte die Beschwerdeführerin die Frage, ob sie eine selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt habe, gab an, dass dies vom 1. bis 31. Oktober der Fall gewesen sei, und merkte an: "20 % Frisch gestartet. Keine Abrechnungen, da kein Lohn" (VB 83).