3. 3.1. Was die von der Beschwerdeführerin für die Periode von Juli bis Oktober 2024 gemachten Angaben anbelangt, geht aus den Akten hervor, dass sie im Formular "Angaben der versicherten Person für den Monat Juli 2024" auf die Frage, ob sie bei einem oder mehreren Arbeitgebern gearbeitet habe, ausführte, sie habe vom 21. bis 31. Juli 2024 für die Firma D._____ (selbständig) gearbeitet. Auf die Frage, ob sie eine selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt habe, führte die Beschwerdeführerin aus, sie habe vom 21. bis 31. Juli eine selbständige Tätigkeit ausgeführt, sie habe frisch gestartet und noch keine Lohnzahlungen erhalten (VB 77).