Dies widerspricht aber der Beschreibung der bisherigen Stelle durch den vormaligen Arbeitgeber, welche unter anderem komplexe Aufgabenstellungen, Teamführung und hohe finanzielle Verantwortung umfasste (vgl. E. 4.1.1. hiervor). Es ist somit nicht nachvollziehbar, wenn Dr. med. C._____ ausführt, es erschliesse sich nicht, wieso dem Beschwerdeführer die bisherige Tätigkeit im Finanzsektor nicht mehr zumutbar sein solle, anerkennt er doch, dass verschiedene Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit eine Arbeitsfähigkeit von 70 % möglich und zumutbar sei (vgl. E. 2.1. hiervor). Dr. med. C._____ -7-