In der Folge habe der Beschwerdeführer im September 2023 mitgeteilt, er sei in eine Krise geraten. Ein Telefongespräch mit der Teamleiterin (im Einsatzbetrieb) habe ergeben, dass der Beschwerdeführer durch die Stellvertretung des Sachbearbeiters, welcher ferienabwesend gewesen sei, überfordert gewesen sei. Er sei unkonzentriert gewesen und hätte manchmal den Eindruck erweckt, gar nicht richtig anwesend zu sein. Der Beschwerdeführer habe angegeben, er könne sich vorstellen, in einem 70 %-Pensum zu arbeiten (VB 99).