4.1.3. In der Folge wurde im Assessment Arbeitsfähigkeit und psychische Gesundheit (AAPsy) des G._____ vom 18. Oktober 2022 durch Dr. med. H._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, sowie den Psychologen Dr. I._____ und die Psychologin J._____ ausgeführt, es sei dem Beschwerdeführer unter Berücksichtigung des beschriebenen Zumutbarkeitsprofils möglich, im bisherigen Berufsfeld zu arbeiten. Es sei jedoch davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer auch in einer anderen Tätigkeit mit ähnlichen Problemen zu kämpfen habe und Angst haben werde, seine Arbeit nicht gut zu machen und Fehler zu machen.