4.1.2. Dr. med. F._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, führte in seinem Bericht vom 29. November 2021 aus, die Behandlung des Beschwerdeführers erfolge seit 15. Oktober 2021 durch ihn. Es liege eine Arbeitsunfähigkeit von 100 % seit Juli 2021 vor. Der Beschwerdeführer leide seit Oktober 2021 an einer schweren depressiven Episode (ICD-10 F32.2), zudem seien seit November 2021 zwanghaft-ängstliche Persönlichkeitszüge bekannt. Die Prognose sei gut bezüglich schrittweiser Wiedereingliederung (VB 18).