Die Tätigkeit des Beschwerdeführers habe unter anderem Teamführung, die Durchführung von Analysen, Cash Management, Revision und Jahresabschlussarbeiten, konzeptionelle Arbeiten sowie Repräsentationsaufgaben in diversen Gremien umfasst. Als zusätzliche Belastung seien bei der Tätigkeit komplexe Aufgabenstellungen, Kontakt mit verschiedenen Anspruchsgruppen und hohe finanzielle Verantwortung vorhanden gewesen (VB 27.1 S. 3).