Es lägen verschiedene Motive des Beschwerdeführers zum Wunsch, den Beruf zu wechseln, vor. In einer neuen Tätigkeit des Beschwerdeführers sei ein wohlwollendes Arbeitsklima, ein stabiles und vertrauensvolles Arbeitsumfeld, keine hohe Position, nicht zu viel Verantwortung – welche sukzessive aufzubauen sei – sowie eine Tätigkeit mit nur wenigen Unsicherheiten, strukturierten und definierten Arbeitsaufträgen sowie klaren Instruktionen notwendig. Ab April 2022 sei eine Arbeitsfähigkeit in einer solchen Tätigkeit von 70-80% möglich (VB 124).