10. März 2025 ihrem Vorbescheid entsprechend, hielt jedoch fest, dass ein Anspruch auf Arbeitsvermittlung bestehen würde. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 11. April 2025 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung vom 10. März 2025 und stellte folgendes Rechtsbegehren: " Es sei die Verfügung der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau, IV-Stelle, vom 10. März 2025 aufzuheben und es sei dem Beschwerdeführer rückwirkend ab dem 1. Oktober 2023, evtl. ab dem frühst möglichen Termin nach IV-Gesuch vom 11. November 2021, eine ganze Rente, ev. Teilrente, zuzusprechen;