1. Der 1984 geborene Beschwerdeführer war zuletzt als Senior Treasurer bei der B._____ GmbH erwerbstätig und meldete sich am 11. November 2021 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Massnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung an. Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge medizinische und berufliche Abklärungen und leistete Kostengutsprache für berufliche Massnahmen. Mit Vorbescheid vom 12. Dezember 2023 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer gestützt auf eine Stellungnahme ihres Regio-nalen Ärztlichen Dienstes (RAD) die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht. Nach erneuter Rücksprache mit dem RAD verfügte die Beschwerdegegnerin am