1. Die 1994 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 9. Oktober 2024 zur Arbeitsvermittlung an und stellte, nachdem ihr die Beschwerdegegnerin am 23. Oktober 2024 mitgeteilt hatte, dass für die Klärung des Anspruches weitere Unterlagen, unter anderem die Formulare "Antrag auf Arbeitslosenentschädigung" und "Angaben der versicherten Person für den Monat Oktober 2024", notwendig seien, am 28. Oktober 2024 Antrag auf Arbeitslosenentschädigung ab dem 1. Oktober 2024.