Zudem läge ein normal dimensionierter linker Ventrikel, normale systolische LV-Funktion bei EF 55%, diastolische Dysfunktion des linken Ventrikels, normale RV-Funktion, keine relevanten Klappenvitien, Hypokinese inferior, kein Hinweis auf pulmonale Hypertonie und kein Perikarderguss vor und das IVC sei nicht gestaut. Eine Arbeitsunfähigkeit attestierte er nicht, sondern empfahl lediglich eine kardiologische Nachkontrolle in einem Jahr (VB 95 S. 4 f.). Dass eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit vorliegen würde, lässt sich dem Bericht damit gerade nicht entnehmen und eine solche macht die Beschwerdeführerin ausweislich der übrigen Akten zu Recht auch nicht geltend.