Diese Befunde würden gegen eine manifeste depressive Episode sprechen. Es bestünden diffuse Sorgen und Ängste bezogen auf die eigene Gesundheit, die Zukunft und die Gesundheit des Sohnes. Eine manifeste Angststörung nach den Kriterien des ICD-10 könne nicht objektiviert werden. Im klinischen Kontext sei von einer Anpassungsstörung mit gemischter Angst und depressiver Reaktion auszugehen. Es sei davon auszugehen, dass die Beschwerdeführerin punktuelle Symptome einer Episode einer Depression und von Ängsten habe, welche aber in der klinischen Gesamtbetrachtung die Diagnose einer einzelnen depres- siven- oder Angststörung nicht rechtfertigten.