Die (psychiatrischen) Beschwerden der Beschwerdeführerin würden durch Zunahme von körperlichen Beschwerden ausgelöst und stellten somit eine identifizierbare psychosoziale Belastung dar. Im psychopathologischen Befund zeige sich ein initial gedämpfter, leicht niedergeschlagener und trauriger Affekt, welcher jedoch nicht andauernder Natur sei und sich im Verlauf bis zur Normgerechtigkeit verbessere. Es hätten in der Exploration keine Antriebslosigkeit oder Interessenlosigkeit festgestellt werden können. Diese Befunde würden gegen eine manifeste depressive Episode sprechen.