Anhand des Berichts, in dem der Schweregrad der depressiven Episode als leicht eingestuft worden sei, sei eine Anpassungsstörung eher nachvollziehbar als eine depressive Episode. Im Bericht vom 2. Oktober 2022 (vgl. E. 5.2.2. hiervor) sei eine Verschlechterung des Zustandes festgestellt worden, obwohl der Schweregrad der angeblichen depressiven Episode unverändert geblieben sei, was aus psychiatrischer Sicht nicht nachvollziehbar sei. Die Art und Ausmass der Beschwerden seien durch objektivierbare Diagnosen erklärt bzw. seien plausibel.