Die Beschwerdeführerin müsse regelmässig zum Rheumatologen in E._____ in die Behandlung, zudem müsse sie sich wegen diabetesbedingten Augenproblemen alle fünf Wochen die Augen spritzen lassen, weitere Behandlungen seien nicht bekannt (VB 97 S. 1 f.). Im Weiteren führte Dr. med. C._____ aus, in Bezug auf die frühere Tätigkeit in einer Papierfabrik sei die Leistungsfähigkeit der Beschwerdeführerin zu 100 % vermindert. Auch bei leichter Arbeit bestehe eine stark eingeschränkte Leistungsfähigkeit bei einer Einschränkung von 70-80 %. Zudem sei die Beschwerdeführerin mehrfach körperlich eingeschränkt, sodass von einer Arbeitsunfähigkeit von 100 % auszugehen sei (VB 97 S. 6 f.).