5.2.2. In der Folge führte Dr. med. C._____ in ihrem Verlaufsbericht vom 2. Oktober 2022 aus, der Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin hätte sich tendenziell verschlechtert. Es gäbe keine Änderungen der Diagnosen, eher eine Erweiterung im Vergleich zum letzten Bericht. Die Frage, ob die Beschwerden eine nachweisbare, organische Ursache hätten, könne sie nicht beantworten, weil ihr keine somatischen Befunde vorliegen würden. Die Beschwerdeführerin müsse regelmässig zum Rheumatologen in E._____ in die Behandlung, zudem müsse sie sich wegen diabetesbedingten Augenproblemen alle fünf Wochen die Augen spritzen lassen, weitere Behandlungen seien nicht bekannt (VB 97 S. 1 f.).