3.3. In ihrer Verfügung vom 6. März 2025 (VB 137) stützte sich die Beschwerdegegnerin aus medizinischer Sicht im Wesentlichen auf das bidisziplinäre Gutachten der estimed vom 24. September 2024, welches eine orthopädische und eine psychiatrische Beurteilung vereint. Es wurden darin interdisziplinär folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (VB 128.2 S. 14):