3.2.2. In seiner Stellungnahme vom 6. Juli 2020 führte Dr. med. B._____ weiter aus, dem neu vorgelegten Kardiologiebericht vom 4. Mai 2020 (vgl. VB 57 S. 2 f.) sei zu entnehmen, dass ein stabiler kardiologischer Befund mit einer reduzierten Leistungsfähigkeit bestehe. Des Weiteren sei sogar eine Verbesserung der Diabeteseinstellung ersichtlich. Gesamthaft zeichne sich in sehr sehr kleinen Schritten eine leichte Verbesserung der Beweglichkeit im Bereich der linken Schulter ab. Es könne weiterhin an der Stellungnahme vom 15. Februar 2020 (vgl. E. 3.2.1. hiervor) festgehalten werden (VB 60).