Kardiologisch bestehe ein stabiler, beschwerdefreier Zustand. Orthopädisch habe seit dem 15. August 2019 keine Behandlung mehr stattgefunden, so dass davon ausgegangen werden könne, dass zumindest keine Verschlechterung eingetreten sei. Medizinisch-theoretisch könne davon ausgegangen werden, dass ab September 2019 in einer körperlich leichten Tätigkeit ohne Belastung der Schulter (Heben und Tragen, Arbeiten über der Horizontalen, stereotype Bewegungen) wieder eine volle Arbeitsfähigkeit bestehe (VB 50 S. 3 f.).