2. Eventualiter sei ein polydisziplinäres Gutachten einzuholen und gestützt darauf sei die Beschwerdegegnerin anzuweisen, den IV-Grad der Beschwerdeführerin festzusetzen und gegenüber der Beschwerdeführerin die gesetzlich geschuldeten Leistungen, insbesondere eine IV- Rente, zu erbringen. -3- 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 9. Mai 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.