1.2. In der Folge meldete sich die Beschwerdeführerin am 10. April 2022 erneut zum Leistungsbezug (Berufliche Integration/Rente) der IV an. Die Beschwerdegegnerin tätigte erneut berufliche und medizinische Abklärungen. Mit Vorbescheid vom 4. August 2023 stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin die Abweisung des Leistungsbegehrens in Aussicht. Nach erhobenem Einwand liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin bidisziplinär begutachten (Gutachten der estimed AG, Zug [estimed] vom 24. September 2024). In der Folge verfügte die Beschwerdegegnerin nach Gewährung des rechtlichen Gehörs am 6. März 2025 ihrem Vorbescheid entsprechend.