Eine Stellungnahme auf die Vernehmlassung der Beschwerdegegnerin, in welcher sich diese detailliert zum Zeitpunkt der Zustellung äussert, reichte er ebenfalls nicht ein. Wie die Beschwerdegegnerin sodann darlegte, ergibt sich aus den Akten, dass der Beschwerdeführer die Postsendung mit den Zugangsdaten zur Registrierung seines "connect"-Kontos spätestens am 17. Januar 2025 erhalten haben muss, da er dieses Konto an diesem Tag (über den mit Schreiben vom 7. Januar 2025 versandten QR-Code bzw. mit dem im Schreiben mitgeteilten Registrierungs-Code [VB 13]) aktiviert hatte (VB 360).