2010 E. 6.2). Die Rechtsprechung hat Abläufe, bei denen sich deutlich stärkere Kräfte entwickelten, als leichte Unfälle qualifiziert, so etwa einen Fall, in dem eine Person, die beim Turnen von anderen über die Schulter geworfen wurde, mit den beschuhten Füssen einen Schlag von rechts an den Hals, Nacken und Kopf bekam (Urteil des Bundesgerichts 8C_41/2016 vom 23. Juni 2016 E. 4.2.1 und 4.3.1). Die Beschwerdeführerin litt denn nach Lage der Akten – entgegen ihrer Darstellung in der Beschwerde – unmittelbar nach dem Unfall auch an keinen erheblichen Beschwerden, sondern diese wurden erst "schleichend stärker" (vgl. Einsprache [V 143 S. 2]).