vom 3. November 2022 [VB 60] sowie die Berichte betreffend das MRI der linken Schulter vom 7. September 2022 [VB 23] und bezüglich des CT der HWS vom 20. Oktober 2022 [VB 77]), dieser hinsichtlich der vorbestehenden Gesundheitsschäden zu keiner richtunggebenden Verschlimmerung geführt habe, mit überwiegender Wahrscheinlichkeit sowohl für die HWS als auch für die linke Schulter und den linken Daumen der Status quo sine nach allerspätestens 12 Wochen eingetreten sei und eine allfällige unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit jedenfalls höchstens für einige Tage bestanden habe (VB 124 S. 5 ff.).