Mehrere Stunden pro Tag arbeite sie feinmotorisch mit den kleinen Hörgeräten und mit den Kunden. Dies sei nach dem Unfall vom 23. Mai 2022 schmerzhaft und wegen der Krämpfe und Konzentrationsstörungen nur reduziert möglich gewesen. 3.5. Der Bericht des beratenden Arztes der Beschwerdegegnerin Dr. med. B._____ ist in beweismässiger Hinsicht demjenigen eines versicherungsinternen Arztes (vgl. E. 3.2.2. hiervor) gleichzusetzen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_281/2018 vom 25. Juni 2018 E. 3.2.2).