Arbeitsunfähigkeit bis zum 31. Mai 2023 bestanden habe. Sie habe deshalb in einem reduzierten Pensum gearbeitet und sei vom Hausarzt "50 % krankgeschrieben" worden. Die Beschwerdegegnerin habe ihr Tätigkeitsfeld "als zu einfach" dargestellt. Tatsächlich seien ca. 50 % der Aufgaben, die sie in ihrer Tätigkeit verrichte, feinmotorischer Natur oder verlangten eine hohe Konzentrationsfähigkeit. Sie arbeite als spezialisierte Hörgeräteakustikerin und Pädakustikerin. Die Hörgeräte und deren Bestandteile seien sehr klein. Mehrere Stunden pro Tag arbeite sie feinmotorisch mit den kleinen Hörgeräten und mit den Kunden.