3.4. Die Beschwerdeführerin macht implizit geltend, auf die Beurteilung von Dr. med. B._____ könne nicht abgestellt werden, und bringt im Wesentlichen vor, es hätten nach dem Unfall sofort Schmerzen bestanden, feinmotorische Tätigkeiten seien in der Folge nicht mehr möglich gewesen. Die linke Hand habe einen schmerzhaften Krampf erhalten, wenn sie feinmotorische Tätigkeiten habe ausüben wollen, und sie habe unter Konzentrationsstörungen gelitten. Zudem habe sie an einer unfallbedingten Schlafstörung gelitten. Die Beschwerden seien durch den Unfall am 23. Mai 2022 so stark gewesen, dass kumulativ immer noch eine teilweise - 10 -