Es hätten sich jeweils keine Hinweise auf eine radikuläre oder medulläre Läsion ergeben. Gestützt auf den in der Untersuchung vom 2. November 2022 erhobenen Befund führte er aus, es ergäben sich sowohl klinisch wie auch elektrophysiologisch keine Hinweise auf eine erneute Schädigung von Nervenwurzeln oder des Rückenmarks im Zusammenhang mit dem kürzlich erlittenen Unfallereignis (VB 60).