3.3.3. Mit E-Mail vom 14. September 2022 teilte Dr. med. C._____ der Beschwerdegegnerin mit, er sei von ihr gebeten worden, einen HWS-Fragebogen auszufüllen. Er denke, dies mache wenig Sinn. Die Beschwerdeführerin habe keinen Autounfall erlitten, sondern sei während einer Anpassung von Hörgeräten bei einer Kundin mit geistiger Behinderung an den Haaren unsanft gerissen worden, sodass es zu einer Verletzung des linken Daumens (Kontusion) und der linken Schulter (Kontusion) gekommen sei. Die vorbestehenden Nackenbeschwerden seien stärker gespürt worden.