und Zerrung von Gelenken und Bändern in Halshöhe) bei Status nach HWS-Trauma im Februar 2016 und attestierte der Beschwerdeführerin ab dem 2. Juni 2022 eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit von 50 %. Im Weiteren hielt er fest, es bestünden eine Myogelose im Nacken sowie eine Kontusion der linken Schulter und des linken Daumens. In seiner Antwort auf die Frage nach der objektiven Einschränkung bei der gegenwärtigen Tätigkeit der Beschwerdeführerin gab er an, es bestünden eine eingeschränkte Halsrotation, eine Konzentrationsstörung und Schlafstörungen. Die Beschwerdeführerin sei in Physiotherapie; es erfolge eine Analgesie bei Bedarf.