Dass dies nicht gleichbedeutend mit einer ebenso langen Beeinträchtigung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit sei, verstehe sich von selbst (VB 124 S. 6). Sowohl für die HWS als auch für die linke Schulter und den linken Daumen sei der Status quo sine nach allerspätestens 12 Wochen als eingetreten zu bezeichnen. Gegenteiliges könne den Akten nicht entnommen werden. Eine nachvollziehbar somatische und objektivierbare funktionsbeeinträchtigende Verletzung am linken Daumen sei (ausgenommen die oben erwähnten vorübergehenden Beschwerden im Rahmen der akzeptierten Mikroverletzungen) weder aktenkundig noch -7-