Für HWS und linke Schulter gelte und sei notorisch, dass beim geschilderten Ereignisablauf morphologische Schädigungen in den betroffenen schmerzinnervierten Weichteilen entstehen könnten. Dabei handle es sich in casu um sogenannte Mikroverletzungen, welche zu vorübergehenden Beschwerden führen könnten, hiermit aber keine Arbeitsunfähigkeit oder relevante Leistungsreduktion im angestammten Tätigkeitsbereich der Beschwerdeführerin für länger als einige Tage begründen könnten, weil durch eben diese Mikroverletzungen keine signifikanten oder messbaren Funktionsausfälle an der HWS und der linken Schulter hinreichend begründet werden könn-