Weder radiologisch noch klinisch (neurologisch) habe eine objektivierbare und/oder gleichzeitig eine überwiegend wahrscheinlich ereignisabhängige, vorübergehende und schon gar nicht eine richtungsgebende Verschlimmerung erkannt werden können (VB 124 S. 5). An der linken Schulter sei neben den postoperativen Residuen ein Zufallsbefund benannt worden (minimale PASTA-Läsion Subscapularis), welcher jedoch weder überwiegend wahrscheinlich ereigniskausal oder richtunggebend verschlimmernd sein könne, weil nämlich keine signifikante perifokale Signalstörung beschrieben sei, welche bei einer objektivierbaren und versicherungstechnisch zu berück-