Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 5. März 2024 (VB 124) davon auszugehen sei, dass der Unfall vom 23. Mai 2022 zu keiner Arbeitsunfähigkeit geführt habe, die dabei erlittenen Verletzungen des linken Daumens, der linken Schulter und der Halswirbelsäule (HWS) innert höchstens zwölf Wochen folgenlos ausgeheilt seien und die ab dem 15. August 2022 noch bestandenen Beschwerden demnach in keinem natürlichen Kausalzusammenhang zum Unfall mehr gestanden hätten.