Die 1967 geborene Beschwerdeführerin war bei der Beschwerdegegnerin gegen die Folgen von Unfällen versichert, als sie gemäss Bagatell-Unfall- meldung UVG vom 5. Juni 2022 am 23. Mai 2022 bei einer Hörabklärung von einer mehrfach behinderten Klientin an den Haaren gepackt wurde und beim Versuch, sich zu lösen, sich den linken Daumen, die linke Schulter und die Halswirbelsäule verdrehte. Die Beschwerdegegnerin traf in der Folge medizinische Abklärungen, in deren Rahmen sie auch eine Stellungnahme ihres beratenden Arztes einholte, und anerkannte gestützt darauf mit Schreiben vom 26. März 2024 einen Anspruch der Beschwerdeführerin