2020 bis 2022 bei der E._____ GmbH [VB 6 S. 4], -8- bei der die Beschwerdeführerin Gesellschafterin und Geschäftsführerin war und über die mit Wirkung ab dem 17. November 2023 der Konkurs eröffnet worden ist [vgl. Handelsregister des Kantons Aargau CHE-ccc]) weder in der Baubranche noch als Führungskraft oder in einem anderen Spezialgebiet ein ausgewiesenes grosses Wissen hat, rechtfertigt sich das Abstellen auf den Tabellenlohn des Kompetenzniveaus 2 (LSE 2022, TA1_ti- rage_skill_level) bzw. der Berufshauptgruppe 4 (LSE 2022, Tabelle T17).