1. Die 1975 geborene Beschwerdeführerin meldete sich aufgrund der gesundheitlichen Folgen eines Unfalles (Unfallereignis vom 9. Januar 2023) am 26. Juli 2023 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin berufliche, persönliche sowie medizinische Abklärungen und nahm in deren Rahmen Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies sie das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 26. Februar 2025 ab.