13) reduzierte die Versicherungsgesellschaft B._____ ihre Leistungen jedoch nicht, sondern zahlte (wohl da die Verfügung der IV-Stelle angefochten und aufgehoben und damit nie rechtskräftig wurde) weiterhin gestützt auf den letzten rechtskräftig durch die zuständige Invalidenversicherung festgelegten Invaliditätsgrad von 50 % eine halbe Rente aus, was aus ihrer Abrechnung vom 10. Januar 2019 (VB 66 S. 2) hervorgeht.