Gestützt auf den Entscheid der IV-Stelle entschied denn auch die Versicherungsgesellschaft B._____ (den Bestimmungen in ihrer Police folgend) auf einen Anspruch der Beschwerdeführerin auf eine vorübergehend ganze und später halbe Rente (vgl. dazu nachfolgend) und erbrachte die entsprechenden Leistungen. Die IV-Stelle setzte gemäss Darstellung der Beschwerdeführerin die zugesprochene halbe Rente mit Verfügung vom 11. September 2013 herab. Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin (vgl. E. 3 hiervor; Beschwerde, Ziff. 13) reduzierte die Versicherungsgesellschaft B.__