[…] Die Invalidenrente wird nach Ablauf der Wartefrist von 730 Tagen während der Dauer der Erwerbsunfähigkeit bezahlt. Kann die Erwerbsunfähigkeit zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestimmt werden, richtet sich der Grad der Erwerbsunfähigkeit vorübergehend nach dem Grad der Arbeitsunfähigkeit. […]"