März 2001 von seiner Pensionskasse Rentennachzahlungen für die Zeit von Juli 1994 bis Februar 2001 in Höhe von Fr. 157'408.50 erhalten hatte. Die zuständige Ausgleichskasse setzte in der Folge die persönlichen Beiträge des Ehepaares für das Jahr 2001 unter Berücksichtigung dieser Rentennachzahlungen auf Grund eines erzielten Renteneinkommens von je Fr. 115'320.00 auf je Fr. 5'253.50 (inkl. Verwaltungskosten) fest. Das kantonale Gericht erachtete hingegen eine Aufteilung der Rentennachzahlungen auf die entsprechenden Jahre 1994 bis 2001 unter Beachtung der Verwirkungsfristen als korrekt.