So erhob sie am 6. Februar 2019 für die Beitragsperiode vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 auf Basis eines (geschätzten) massgebenden Vermögens von Fr. 1'200'000.00 (Reinvermögen in der Höhe von Fr. 333'033.00 plus 20fach kapitalisiertes Renteneinkommen in der Höhe von Fr. 898'020.00, gerundet) persönliche Beiträge im Umfang von Fr. 2'428.30 (inkl. Verwaltungskosten). Am 9. März 2021 ging bei der Beschwerdegegnerin die Steuermeldung für das Steuerjahr 2019 ein.