4.2. Der Beschwerdeführer wurde zur Erstellung des MEDAS-Gutachtens vom 24. Februar 2023 inklusive ergänzender gutachterlicher Stellungnahme vom 22. April 2024 von den medizinischen Experten fachärztlich umfassend und in Kenntnis sowie unter Würdigung der Vorakten (vgl. insb. VB 272.2) und unter Berücksichtigung der geklagten Beschwerden untersucht. Es wurden ferner eigene Zusatzuntersuchungen durchgeführt (La- bor- und Röntgenuntersuchung; vgl. VB 272.2, S. 89 f., VB 272.5, S. 6, VB 272.7, S. 9). Dabei beurteilten die Gutachter die medizinischen Zusammenhänge sowie die medizinische Situation einleuchtend und gelangten zu einer nachvollziehbar begründeten Schlussfolgerung.